Emma Das Foto Studio

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Emma Das Foto Studio                                                                     

I. Geltung

1.     Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Emma Das Foto Studio durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, soweit nicht im Einzelfall schriftlich anderes vereinbart wurde.

2.     Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebotes von Emma Das Foto Studio durch den Auftraggeber, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.

3.     Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Emma Das Foto Studio diese schriftlich anerkennt.

4.     Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Emma Das Foto Studio, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

5.     „Lichtbilder“ oder „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von Emma Das Foto Studio hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.).

II. Urheberrecht

1.     Emma Das Foto Studio, Fotografin Christiane Podkowa, steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. 2.  Die von Emma Das Foto Studio hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3.     Überträgt Emma Das Foto Studio Nutzungsrechte an ihren Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, d.h. das Recht zur ausschließlich privaten Nutzung. Erweiterte Nutzungsrechte bedürfen vor entsprechender Nutzung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Emma Das Foto Studio und sind honorarpflichtig.

4.     Der Auftraggeber erwirbt an den Lichtbildern nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

5.     Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Emma Das Foto Studio.

6.     Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Emma Das Foto Studio.

7.     Bei Auftragserteilung handwerklicher Fotoarbeiten (z.B. Reportagen, Bewerbungsbilder, Studioaufnahmen jeglicher Art, Hochzeitsserien) bleiben alle Hilfsmittel, die zur Anfertigung von Fotos benötigt werden (z.B. digitale Daten, Kontaktbögen, Negative, Bildbearbeitungen) Eigentum des Urhebers, hier Emma Das Foto Studio, Christiane Podkowa.

8.     Der Besteller eines Bildes i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich ausbedungen.

9.     Bei jeglicher Art der Veröffentlichung hat die urheberrechtlich geschützte Namensnennung des Bildautor, hier Emma Das Foto Studio, Christiane Podkowa, zu erfolgen: z. B.: Foto: Emma Das Foto Studio, Christiane Podkowa Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Emma Das Foto Studio zum Schadensersatz.

III. Vergütung

1.     Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist Emma Das Foto Studio die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.

2.     Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Zeitraum.

3.     Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Emma Das Foto Studio bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

4.     Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Emma Das Foto Studio.

5.     Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig.

6.     Hat der Auftraggeber Emma Das Foto Studio keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Emma Das Foto Studio behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

7.     Fällt aus Gründen, die von Emma Das Foto Studio nicht zu vertreten sind, ein festgebuchter Fototermin kurzfristig aus und kann dieser Ausfall nicht mit einem anderen Auftrag kompensiert werden, so hat Emma Das Foto Studio ein Anrecht auf mindestens 50% des vereinbarten Honorars. Wird ein angefangener Auftrag aus von Emma Das Foto Studio nicht zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt, so steht Emma Das Foto Studio das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit den vertraglich geschuldeten Leistungen von Emma Das Foto Studio begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer.

8.     Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus von Emma Das Foto Studio nicht zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten, kann Emma Das Foto Studio eine Honorarerhöhung in angemessenem Verhältnis verlangen.

IV. Gewährleistung und Verzug

1.     Mängelrügen müssen sofort nach Aushändigung der in Auftrag gegebenen Arbeiten vom Auftraggeber geltend gemacht werden. Ausgenommen hiervon sind nicht offensichtliche Mängel, für deren Geltendmachung eine Frist von einem Jahr gilt.

2.     Bei berechtigten Beanstandungen besteht nur Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzaufnahmen nach Ermessen von Emma Das Foto Studio. Erst bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzaufnahmen kann der Preis gemindert oder der Vertrag rückgängig gemacht werden. Alle weitergehenden Ansprüche, insbesondere Ersatz für Mangelfolgeschäden, sind – soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.

3.     Farbliche Abweichungen geringen Umfangs sind bei Nachbestellungen technisch bedingt nicht zu vermeiden und begründen keinen Reklamationsanspruch.

4.     Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Emma Das Foto Studio bestätigt worden sind. Emma Das Foto Studio haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

V. Überlassenes Bildmaterial

1.     Überlässt Emma Das Foto Studio dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann Emma Das Foto Studio sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

2.     Überlässt Emma Das Foto Studio dem Auftraggeber Bilder aus ihrem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann Emma Das Foto Studio eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann Emma Das Foto Studio Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Emma Das Foto Studio vorbehalten.

VI. Haftung

1.     Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Emma Das Foto Studio für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet Emma Das Foto Studio – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2.     Emma Das Foto Studio haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder oder Daten nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Foto- oder Speichermaterials.

3.     Negative aus handwerklicher Tätigkeit werden 10 Jahre für den Auftraggeber, digitale Daten 3 Jahre archiviert. Falls Bilddaten in dem Archiv von Emma Das Foto Studio vorzeitig durch technische Defekte oder höhere Gewalt unlesbar werden, ist Emma Das Foto Studio nicht haftbar.

4.     Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht von Emma Das Foto Studio zu vertreten sind: u.a. rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, Reisesperren sowie höhere Gewalt. 5.     Emma Das Foto Studio übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekten, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

6.     Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Auftraggeber für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich. VII. Nebenpflichten 1.     Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Emma Das Foto Studio übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. 2.     Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von Emma Das Foto Studio hergestellten Werke baldmöglichst abzuholen. Die Aufbewahrungspflicht endet ein viertel Jahr nach Fertigstellung. 3.     Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. 4.     Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Emma Das Foto Studio berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung ihrer Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

IX. Digitale Fotografie 1.     Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Emma Das Foto Studio auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Emma Das Foto Studio. 2.     Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

X. Bildbearbeitung

1.     Die Bearbeitung von Lichtbildern von Emma Das Foto Studio und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Emma Das Foto Studio. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG. 2.     Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von Emma Das Foto Studio digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name von Emma Das Foto Studio, Christiane Podkowa, mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird. 3.     Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und Emma Das Foto Studio, Christiane Podkowa, als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. 4.     Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, Emma Das Foto Studio mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt Emma Das Foto Studio von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen. XI. Nutzung und Verbreitung 1.     Die Veröffentlichung und/oder Verbreitung von Lichtbildern von Emma Das Foto Studio im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen Emma Das Foto Studio und dem Auftraggeber gestattet. 2.     Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Emma Das Foto Studio. 3.     Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die Emma Das Foto Studio auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Emma Das Foto Studio. 4.     Die vorgenannten Regelungen unter XI. Ziffer 1 bis 3 und IX. dieser AGB gelten nicht für „Businessbilder“ entsprechend der Preisliste von Emma Das Foto Studio. Mit der Lieferung von Businessbildern wird das Nutzungsrecht übertragen für die Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium und/oder Datenträger welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche /-s /-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. 5.     Emma Das Foto Studio ist nicht verpflichtet, Datenträger, Negative, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wünscht der Auftraggeber, dass Emma Das Foto Studio ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 6.     Hat Emma Das Foto Studio dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von Emma Das Foto Studio verändert werden. 7.     Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann Emma Das Foto Studio bestimmen. XII. Widerrufsrecht 1.     Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) steht Ihnen für über unseren Online-Shop geschlossene Verträge (sog. Fernabsatzverträge) nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. 2.     Im Fall der Ausübung des Widerrufsrechts tragen Sie nach näherer Maßgabe des Inhalts der nachfolgenden Widerrufsbelehrung die Kosten der Rücksendung. 3.     Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden Widerrufsbelehrung.

 

4.     Widerrufsrecht

 

5.     Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

6.     Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

7.     Um Ihr Widerrufrecht auszuüben, müssen Sie uns Emma Das Foto Studio, Inhaberin Christiane Podkowa, Bernauer Str. 21, 16515 Oranienburg, Deutschland, Tel.: +49 (0)3301- 34 48, Fax: +49 (0)3301 3448, Email: info@emma-das-fotostudio.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das ist jedoch nicht vorgeschrieben. 8.     Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 9.    

Widerrufsfolgen

10.   Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesendet haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

11.   Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

12.   Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Ware. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

13.   Ausschluss / Erlöschen des Widerrufrechts

14.   Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. XIII. Schlussbestimmungen

 

1.     Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferung ins Ausland.

2.     Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 3.     Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Emma Das Foto Studio, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von Emma Das Foto Studio als Gerichtsstand vereinbart. Emma Das Foto Studio ist jedoch auch berechtigt, an dem allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

4.     Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültigen Bestimmungen durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.   Diese AGB gelten ab dem 28.09.2019.

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